Als Sprachdienstleisterin mit Spezialisierung auf Recht helfe ich Ihnen mit juristischen Übersetzungen und Dolmetschleistungen dabei, zu verstehen und verstanden zu werden.
Rechtstexte in einer anderen Sprache verständlich zu machen, ist meine Berufung als Sprachprofi und Expertin für Rechtsübersetzung.
Mit der Fachübersetzung von juristischen Texten unterstütze ich Sie bei all Ihren internationalen Aktivitäten.
Ist eine Übersetzung für Behörden, Ämter oder Gerichte erforderlich, fertige ich eine beglaubigte Übersetzung (Deutsch <> Englisch) für Sie an.
Dabei garantiere ich Ihnen die präzise Übertragung des Textes, die vertrauliche Behandlung des Inhalts und die termingerechte Lieferung der Übersetzung.
Für die sprachliche Unterstützung bei mündlicher Kommunikation in rechtlichen Situationen stehe
ich Ihnen zur Seite.
Ich bin allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin (Gerichtsdolmetscherin) für die englische Sprache. Meine Dolmetschleistungen Deutsch <> Englisch können Sie für Termine bei Ämtern, Behörden, Notaren, Rechtsanwälten oder Gericht in Anspruch nehmen.
Ist keine beeidete Gerichtsdolmetscherin erforderlich, dolmetsche ich auch gerne Deutsch <> Ungarisch für Sie.
Die gewissenhafte Übertragung des gesprochenen Textes, strenge Verschwiegenheit und professionelles Auftreten sind dabei selbstverständlich für mich.
Qualitativ hochwertige Übersetzungen, die den Inhalt genau übermitteln. Darauf können Sie vertrauen.
Durch genaue Arbeitsweise, moderne Technologien (memoQ) und professionelles Terminologiemanagement sorge ich für die erstklassige Übersetzung von Rechtstexten. Alle meine Übersetzungen werden zusätzlich einer Qualitätssicherung gemäß ÖNORM EN ISO 17100 unterzogen. Das bedeutet eine Qualitätskontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip.
So können Sie sicher sein, dass Ihre Übersetzung den höchsten Standards entspricht.
Englisch > Deutsch, Deutsch > Englisch (auch beglaubigt)
Klare Kommunikation bei wichtigen Terminen im rechtlichen Bereich. Darauf können Sie vertrauen.
Als Dolmetscherin sorge ich für die getreue Wiedergabe des Gesagten in der anderen Sprache. Durch meine juristische Expertise trage ich zur Verständlichmachung komplexer Sachverhalte bei.
So können Sie sicher sein, dass die Verständigung mühelos funktioniert.
Ich habe Übersetzen für Deutsch (Muttersprache), Englisch und Ungarisch an der Universität Wien sowie später Rechtswissenschaften an der Johannes-Kepler-Universität Linz studiert. Ergänzt wurde meine universitäre Ausbildung durch Auslandsaufenthalte in Ungarn und Irland.
Meine berufliche Laufbahn begann ich als angestellte Übersetzerin in einem auf juristische Übersetzungen spezialisierten Übersetzungsbüro.
Im Jahr 2005 erfolgte meine Zertifizierung als Gerichtsdolmetscherin für Englisch. Seither bin ich als freiberufliche Übersetzerin und Dolmetscherin im Bereich Recht tätig.
Mein zweites Fachgebiet ist Weinbau (weiter zu weinuebersetzung.at). Daneben bin ich als Übersetzerin für Englisch an der Hochschule Burgenland angestellt.
Als akademisch ausgebildete Fachübersetzerin und zertifizierte Gerichtsdolmetscherin mit Expertise im juristischen Bereich und langer Berufserfahrung unterstütze ich Sie dabei, Sprachbarrieren zu überwinden.
Dolmetschen ist die mündliche Übertragung eines gesprochenen Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.
Übersetzen ist die schriftliche Übertragung eines Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.
Der Preis einer Übersetzung hängt grundsätzlich von der Länge und Schwierigkeit des Ausgangstextes ab. In Österreich werden Übersetzungen üblicherweise nach Normzeilen der fertigen Übersetzung berechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen inklusive Leerzeichen.
Häufig verrechne ich eine fixe Pauschale auf Basis der Normzeilen und/oder des geschätzten Zeitaufwands. Damit sind transparente Kosten für Sie garantiert.
Zu beachten ist: Je kürzer der Text ist, umso höher der anteilige Zeitaufwand für die Auftragsbearbeitung. Je mehr Fachwissen und Zeit für eine Übersetzung erforderlich sind, umso höher ist der Preis.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot!
Die Dauer der Übersetzung hängt von der Qualität, Schwierigkeit und Länge des Ausgangstextes ab.
Als Faustregel gilt: 1 durchschnittlich beschriebene A4-Seite = ca. +/- 2 Stunden Gesamtarbeitsaufwand.
Zu berücksichtigen ist, dass es meist ein paar Tage dauert, bis mit einer Übersetzung begonnen werden kann, da zuvor sonstige Übersetzungen zu bestimmten Terminen fertig gestellt werden müssen.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Einschätzung der Lieferdauer!
Der Preis für einen Dolmetscheinsatz wird nach Zeit berechnet. Berücksichtigt wird dabei die Dauer des Dolmetscheinsatzes sowie die Fahrtzeit zum Einsatzort und eine eventuelle Wartezeit. Die Zeit für die Vorbereitung der Dolmetschleistung (z. B. Erarbeiten von spezieller Terminologie, Einstudieren der vom Blatt zu dolmetschenden Unterlagen, Durchlesen von Hintergrundinformationen) ist ebenfalls inkludiert.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot!
Eine beglaubigte Übersetzung trägt einen Beglaubigungsvermerk sowie den Stempel und die Unterschrift einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherin. Damit wird die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext bestätigt („beglaubigt“).
Beglaubigte Übersetzungen dienen der Vorlage bei Gericht oder Behörden und dürfen nur durch besonders ausgebildete, geprüfte und zertifizierte Übersetzerinnen angefertigt werden (siehe unten unter „Was ist eine Gerichtsdolmetscherin?“).
Die vollständige Bezeichnung lautet „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin“. Gerichtsdolmetscherinnen sind befugt, vor Gericht und Behörden zu dolmetschen und beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Diese Befugnis wird durch die Ablegung einer Prüfung erworben und gilt für jeweils fünf Jahre.
Durch den Nachweis der regelmäßigen Tätigkeit als Dolmetscherin und Übersetzerin für Gericht und Behörden sowie der Absolvierung von Fortbildungen ist eine Verlängerung auf jeweils weitere fünf Jahre möglich („Rezertifizierung“).
Die strenge Prüfung, professionelle Tätigkeit und ständige Weiterbildung gewährleisten die hohe Qualität der Arbeit von Gerichtsdolmetscherinnen.
Nein. Ein Notar ist nicht befugt, eine Übersetzung zu beglaubigen. Ein Notar kann z. B. die Übereinstimmung einer Kopie mit einem Originaltext beglaubigen.
Die Übereinstimmung einer Übersetzung mit dem Originaltext darf nur von einer beeideten Dolmetscherin („Gerichtsdolmetscherin“, „allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin“) beglaubigt werden (siehe oben unter „Was ist eine beglaubigte Übersetzung?“).
Muss die Übersetzung im Ausland (außerhalb der EU) vorgelegt werden, kann eine zusätzliche Überbeglaubigung bzw. Apostille erforderlich sein (siehe unten unter „Brauche ich eine Überbeglaubigung der beglaubigten Übersetzung?“).
Wenn die beglaubigte Übersetzung im Ausland (außerhalb der EU) vorgelegt werden muss, kann eine zusätzliche Überbeglaubigung bzw. Apostille erforderlich sein.
Ob und in welcher Form eine Überbeglaubigung oder Apostille eingeholt werden muss, kann eine telefonische Anfrage bei der Auslandsvertretung des Landes, in welchem die Übersetzung verwendet werden soll, klären.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Falls Sie eine Überbeglaubigung der beglaubigten Übersetzung durch ein Landesgericht benötigen, beachten Sie bitte: Die Überbeglaubigung einer von mir angefertigten beglaubigten Übersetzung erhalten Sie ausschließlich beim Landesgericht Eisenstadt . Das ist das Gericht, in dessen Sprengel ich in die Gerichtsdolmetscherliste eingetragen bin.
Wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen (per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon), erhalten Sie weitere Informationen, welche Angaben und Unterlagen für ein Angebot erforderlich sind. Senden Sie mir auf jeden Fall das zu übersetzende Dokument (am besten im WORD-Format, bei Urkunden eingescannt im PDF-Format) und Ihre Kontaktdaten per E-Mail.
Einen Preis und einen Liefertermin kann ich nur nennen, wenn ich vorher die Möglichkeit hatte, den zu übersetzenden Text durchzusehen.
Ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich.
Nach Durchsicht des zu übersetzenden Textes und Übermittlung der erforderlichen Angaben erstelle ich gerne ein unverbindliches Angebot für Sie.
Mit Annahme des Angebots innerhalb der Angebotsfrist gilt der Auftrag als erteilt. Sobald die Übersetzung fertig ist, sende ich sie Ihnen wie vereinbart per E-Mail oder Post zu oder rufe Sie an, damit wir einen Termin für die Abholung vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass ich oft außer Haus im Einsatz bin und das Büro nicht durchgehend besetzt ist. Rufen Sie daher unbedingt vorher an, bevor Sie sich auf den Weg zu mir machen!
Nein! Die Kenntnis zweier Sprachen reicht nicht, um übersetzen/dolmetschen zu können. Es reicht ja auch nicht, zwei Hände zu haben, um Klavier spielen zu können. Oder anders ausgedrückt: Würden Sie ein Haubenrestaurant führen, nur weil Sie kochen können?
Eine professionelle Übersetzerin verfügt über die erforderlichen Kompetenzen und wendet spezielle Techniken an, die sie idealerweise in einem translationswissenschaftlichen Universitätsstudium erworben hat.
Damit ist garantiert, dass die Übersetzung für professionelle Zwecke eingesetzt werden kann.
Den Unterschied zwischen laienhaftem Sprachgebrauch und dem Sprachgebrauch durch eine Expertin erkennt man an der Wirkung: Möchten Sie peinlich oder kompetent wirken?
Wer sprachlich kompetent wirkt, wirkt auch fachlich kompetent. Lassen Sie Ihre Übersetzung daher unbedingt von einem Profi anfertigen, damit Ihr Erfolg sichergestellt ist!
Unter gewissen Umständen ja. Und zwar dann, wenn die Übersetzung von mir überprüft und überarbeitet wird. Dies ist jedoch meist aufwändiger und somit kostspieliger als die von mir professionell angefertigte Übersetzung (siehe oben unter „Ich kann Englisch. Kann ich die Übersetzung selbst machen?“).
Ja, aber nicht gut genug. Vielleicht kennen Sie die Redensart „Was nichts kostet, ist nichts wert.“ Maschinenübersetzungen von Google Translate, DeepL, ChatGPT usw. kommen an die Qualität menschlicher Übersetzungen nicht heran. Wenn es also um Ihren Ruf und Ihren Erfolg geht, vertrauen Sie lieber auf eine professionelle Übersetzung von der Sprachexpertin (und
Rechtsexpertin)!
Ich erstelle gerne ein unverbindliches Angebot für Sie.
Schreiben Sie mir mit Hilfe des Kontaktformulars, oder senden Sie ein E-Mail an: office@rechtsuebersetzung.at
Sie können mich auch telefonisch erreichen unter: +43 664 47 17 117
*Mit Übermittlung dieses Kontaktformulars
werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail, Mobilnummer, Nachricht) zur Beantwortung Ihrer Anfrage ([vor-]vertragliche Kommunikation iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) verarbeitet. Nach Erledigung der Anfrage wird diese gelöscht. Kundendaten werden für die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren aufbewahrt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.*
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